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Herzlich willkommen. Wir freuen uns, mit dem Aargauischen Landfrauenverband ALFV auch im Kanton Aargau einen Haushaltservice anzubieten. Unser Ziel ist es, Bäuerinnen und Landfrauen einen Nebenerwerb zu ermöglichen und den Mitmenschen den Alltag zu erleichtern
Sie erfahren mehr auf unserer Seite "Haushaltservice"!
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Nachweis
für Vereinsarbeit des |
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Im Landfrauenverband wird auf allen Ebenen sehr viel freiwillige und ehrenamtliche Arbeit geleistet. Ohne diese wertvollen Einsätze könnte der Verband nicht existieren. Um die Arbeit sichtbar zu machen, soll spätestens dann ein NACHWEIS FÜR VEREINSARBEIT ausgestellt werden, wenn eine Landfrau von ihrem Amt zurück tritt. Der Nachweis ist ein Arbeitszeugnis, welches die Tätigkeit im Verband in klaren Fakten und in Worten darstellt. Er wird normalerweise vom Vorstand ausgestellt, ev. auch zusammen mit der Inhaberin des Ausweises. Der Nachweis für Vereinsarbeit umfasst folgende Elemente Bezeichnung der Institution Ort und Datum, Unterschrift der Vereinsvertretung Personalien der Inhaberin Übersicht über die geleistete Arbeit als Fakten: Dauer, Funktion, Spezielles Beschreibung der Arbeit und der Funktion Beschreibung der im Rahmen der freiwilligen und ehrenamtlichen Arbeit erworbenen Kompetenzen und Erfahrungen Anleitung zum Ausfüllen Der Nachweis des Aargauischen Landfrauenverbandes kann hier als Vorlage heruntergeladen werden. Der Kantonalvorstand empfiehlt allen Bezirks- und Ortssektionen, den Nachweis für Vereinsarbeit auszustellen, um die Freiwilligenarbeit sichtbar zu machen. Er kann der Inhaberin bei einer Stellenbewerbung oder einer weiteren Tätigkeit nützlich sein. Der ALFV bittet alle, diese Anleitung im Vereinsordner abzulegen.
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Vermittlung für Lehrstellen |
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www.ag.ch/lena oder alle Berufsinformationszentren BIZ
Vermittlungsstelle "Kombijahr Hauswirtschaft" Claudine Märki Liebegg 5722 Gränichen Natel: 079 732 63 90 Claudine.maerki@berufsbildung.ch
Vermittlungsstelle "Landhaus" Thomas Villiger Liebegg 5722 Gränichen Tel. 062 855 86 44 Natel: 076 559 48 87 Fax 062 855 86 90 Thomas.villiger@berufsbildung.ag
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Landdienst Sorgentelefon für Bauernfamilien
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| Betriebshelfer/innen-Dienst | |
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Die Aufgabe des Betriebshelfers ist es, den Betriebsleiter bei
Unfall, Krankheit oder
Ferien zu entlasten oder zu ersetzen. Die Betriebshelfer sind
entsprechend dafür ausgebildet. Der Betriebshelfer nimmt
auf die betrieblichen und familiären Verhältnisse am Arbeitsort
Rücksicht und führt alle Arbeiten sorgfältig aus. Er trägt Sorge zu
Betrieb und Inventar.
Die Einsätze dauern jeweils eine bis drei Wochen. Die Anmeldung läuft
über den Bauernverband Aargau. Der Bauernverband übernimmt auch die
Lohnabrechnung. Verpflegung und Unterkunft sind auf dem Betrieb.
Die
Betriebshelferin ersetzt oder
entlastet die Bäuerin während Unfall, Krankheit, Geburt oder Kur. Die
Betriebshelferin ist ausgebildet, um einen landwirtschaftlichen Haushalt
selbständig zu führen und die Kinder zu betreuen.
Der Bauernverband Aargau beschäftig zur Zeit keine eigene
Betriebshelferin. Bei Bedarf arbeitet der BVA mit Nachbarkantonen
zusammen. Bitte wenden sie sich an folgende Adresse:
Bauernverband Aargau |
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